Dieses Gesetz ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen 2020 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital zu erhalten. Insgesamt sind 7,9 Mrd. Euro im Fördertopf des European Recovery Programms, die dem Mittelstand bei der Finanzierung der Digitalisierung helfen können. Neben Zinsverbilligungen zeichnen günstige Konditionen wie tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten diese Förderkreditprogramme aus dem ERP-Sondervermögen aus.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Mittelständische Unternehmen brauchen auch künftig ein ausreichendes Kreditangebot zu angemessenen Konditionen. Denn ein gutes Finanzierungsumfeld ist eine entscheidende Voraussetzung für Investitionen und Wachstum. Im Rahmen der Mittelstandsstrategie setzen wir uns daher mit aller Kraft dafür ein, die sehr stabilen Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand zu erhalten und weiter zu verbessern. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Finanzierungsförderung aus dem ERP-Sondervermögen. Mit der heutigen Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2020 ist die Grundlage dafür gelegt, dass Gründerinnen und Gründer sowie mittelständische Unternehmen auch im Jahr 2020 von dem gut austarierten Finanzierungsförderangebot aus dem ERP-Sondervermögen profitieren können.“
Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Innovations- und Digitalisierungsförderung, Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung sowie dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen.
Das ERP-Sondervermögen fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.