Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der Richtlinie „Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“. Dadurch soll es KMU erleichtert werden, digitalisierte Prozesse und Produkte zu entwickeln, zu erproben und anzuwenden. Um die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten, hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und die Beratungsleistung für KMU ausgebaut. Die Bekanntmachung gibt grundsätzlich Anwendungsfelder und Technologie nicht vor; ein Bezug zu Industrie 4.0, Internet der Dinge oder Cyber-Physischen Systeme ist allerdings Voraussetzung. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationshöhe und wirtschaftliches Potenzial. Zusätzlich sichert die Fördermaßnahme die Vorreiterstellung Deutschlands im Bereich Industrie 4.0 und fördert deren weiteren Ausbau.
Folgende Aspekte müssen enthalten sein:
1. Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage: Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
2. Gegenstand der Förderung: Testumgebungen, Begleitende Maßnahmen
3. Zuwendungsempfänger
4. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
7. Verfahren: Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen, Zweistufiges Antragsverfahren, Vorlage und Auswahl von Projektskizzen, Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren, zu beachtende Vorschriften
8. Geltungsdauer
Es gelten folgende Bewertungsstichtage:
15. August 2018
15. November 2018
15. März 2019
15. Juli 2019
15. November 2019
Am 15. August 2018 endet bereits die erste Einreichungsfrist. Weitere Informationen finden Sie hier.