Die Corona-Krise hat die deutsche Wirtschaft vor eine immense Herausforderung gestellt. Von Kurzarbeit bis zu Schließungen mussten und müssen viele Unternehmen gravierende Einschnitte in Kauf nehmen. Um den negativen Auswirkungen entgegentreten zu können, unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kleine und mittlere Unternehmen in der Krise. Diese können nun, durch erweiterte Richtlinien, das Programm unternehmerisches Know-How nutzen, um von einem externen Unternehmensberater beraten zu werden. Dieser kann z. B. dabei helfen neue Geschäftsfelder zu finden oder das Geschäftsmodell anzupassen.
Das Programm wurde daher um ein Modul für Corona betroffene KMU erweitert. Dies gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.
Die wichtigsten Ergänzungen und Informationen lauten:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter negativen wirtschaftlichen Konsequenzen aufgrund von Corona leiden
- die wirtschaftlichen Auswirkungen müssen im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden
- die Unternehmen müssen im Vorfeld kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen
- die antragsberechtigten Unternehmen erhalten eine Zuschuss in Höhe von 100 % oder maximal 4.000 Euro für die Beratungskosten
- der Bewilligungszuschuss wird direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens überwiesen; aufgrund der 100 %-Förderung müssen
die Unternehmen die Beratung nicht vorfinanzieren - bis die maximale Zuschusshöhe erreicht wird, können mehrere Gespräche abgerechnet werden
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie hier.