Die Überbrückungshilfe startet ab heute in eine zweite Runde.
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Ab heute können Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Sie umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern und soll dabei helfen Umsatzrückgänge während der Corona-Krise aufzufangen. Neu bei der Überbrückungshilfe II sind eine niedrigere Eintrittsschwelle, angehobene Fördersätze, höhere Pauschalen für Personalkosten sowie die Förderung der Außengastronomie.
Informationen zur Antragstellung, häufig gestellte Fragen zur Überbrückungshilfe sowie weitere Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
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