Vereinfachung der Antragstellung und Aufstockung der Fördersumme pro Unternehmen
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Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss am 19. Januar die Überbrückungshilfe III, um die Wirtschaft zu unterstützen. Neben der vereinfachten Antragstelltung wurde die Fördersumme auf 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen aufgestockt. Außerdem zählen Wertverluste unverkäuflicher oder Saison-Ware zu den erstattungsfähigen Fixkosten. Investitionen in Umbauten (z.B. auch zur Einhaltung von Hygienekonzepten) und Digitalisierungsvorhaben werden ebenfalls gefördert.
Antragsberechtigt sind nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. Euro, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben – verglichen mit dem Referenzmonat im Jahr 2019. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Unternehmen, die von Schließungen im Lockdown betroffen waren oder nicht. Außerdem entfällt der Nachweis von Umsatzeinbrüchen außerhalb des Föderzeitraums, welcher von November 2020 bis Juni 2021 gilt.
Nähere Informationen zu der Höhe der Zuschüsse, Abschlagzahlungen und weiteren Details hat das BMWi unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html zur Verfügung gestellt (Druckversion)
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- Überbrückungshilfe III: (© Sasin Tipchai - Pixabay)