Die Bundesregierung will die Chancen der Digitalisierung nutzen, um Wirtschaft und Verwaltungsangelegenheiten zu vereinfachen.
Quelle: (Gerd Altmann - Pixabay)
Die Digitalisierung erstreckt sich in immer mehr Bereiche des täglichen Lebens und nimmt so an Bedeutung stetig zu. Die Bundesregierung will die Chancen der Digitalisierung künftig besser und effektiver nutzen. Aus diesem Grund wurden mehrere Gesetzesvorhaben formuliert, welche ein sehr breites Anwendungsspektrum haben. Das tägliche Leben, Wirtschaft und Verwaltungsangelegenheiten sollen so vereinfacht werden. Im Folgenden sollen diese Vorhaben kurz erläutert werden.
Zweites Open Data Gesetz – regelt die Bereitstellungspflicht öffentlicher Daten
Es wird erweitert, welche öffentlichen Daten durch den Bund bereitgestellt werden müssen, wobei auch der Begriff „Open Data“ erweitert wird. In Zukunft fallen auch Daten von Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie abgeschlossene Forschungsvorhaben der Bundesverwaltung unter die Bereitstellungspflicht und müssen somit durch die Bundesregierung veröffentlich werden.
Datennutzungsgesetz – schafft eine einheitliche, nichtdiskriminierende Nutzungsbedingungen für öffentliche Daten
Alle Akteure sollen durch diesen Gesetzesentwurf auf gleiche Weise an Open Data gelangen können, um so für gleiche Nutzungsbedingungen zu sorgen. Außerdem wird der Anwendungsbereich des Gesetztes ausgeweitet auf öffentliche Unternehmen wie Wasser-, Verkehr- und Energieunternehmen. Open Data ist heute Grundlage vieler Datenprojekte wie von KI-Anwendungen. Durch bestmöglich bereitgestellte und nutzbare Daten sollen diese gefördert werden.
Smart eID-Gesetz – Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises
In Zukunft soll es Bürgern und Bürgerinnen möglich sein, einen Online-Ausweis auf ihren Smartphones zu speichern, wodurch ein digitales Ausweisen möglich gemacht werden kann. Im Rahmen des Gesetzes verläuft außerdem das Neusetzen oder Anfordern des Ausweis-PINs sowie das Ausweisen bei Behördengängen einfacher ab, indem es online und lediglich über ein Smartphone erledigt werden kann.
Registerzensus – ermöglicht Volkszählungen zu deutlich geringeren Kosten
Hierbei handelt es sich um ein zentrales Modernisierungsvorhaben, welches die sehr kostenintensiven aktuellen Maßnahmen zu Befragungen der Bevölkerung vereinfachen soll. Daten sollen in Zukunft online gesammelt werden. Diese sind statistisch verlässlich und machen manche politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen besser möglich. Zensusmerkmale könnten in Zukunft häufiger von der EU abgefragt werden, weswegen eine Modernisierung in diesem Bereich von hoher Relevanz ist, um Kosten und Mühen zu sparen.
Eine ausführlichere Beschreibung der einzelnen Gesetzesvorhaben können unter folgendem Link angerufen werden:
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