Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das größte Projekt der Bundesregierung zur Förderung von innovativen mittelständischen Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt mit Hilfe von Zuschüssen technische Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Mittelständlern und mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen. Im Jahr 2020 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 550 Millionen Euro für diese Projekte zur Verfügung.
So können jährlich über 3.000 neue Technologieentwicklungs-Projekte umgesetzt werden, welche sich aus Einzelförderungen, Kooperationsförderungen sowie nationalen und internationalen Innovationsnetzwerken zusammensetzen. Circa 75 Prozent der dabei geförderten Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte. Die Änderungen ersetzen die alte Förderrichtlinie, die am 31.12.2019 ausgelaufen ist. Es wurden Optimierungen vorgenommen, um weitere Verbesserungen für den innovativen Mittelstand zu erreichen. Wesentliche Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Es sollen bessere Zugangsbedingungen für junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren geschaffen werden. Junge Unternehmen sind dabei Firmen, die es seit weniger als 10 Jahren auf dem Markt gibt und deren Anteil an ZIM-Förderprojekten bisher 28% Prozent ausmacht. Konkreter sollen Durchführbarkeitsstudien für diese Gruppe gefördert werden und ein leichterer Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten geschaffen, sowie die Fördersätze erhöht werden.
Eine weitere Änderung besteht darin, den nationalen und internationalen Know-How-Transfer zu intensivieren. Bisher war das ZIM auf mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen, begrenzt. Nun wird es geöffnet und kann Firmen einschließen, die bis zu 1.000 Mitarbeiter beschäftigen. Diese können KMU als Partner mit guten Vertriebs- und Marktzugängen unterstützen.
Außerdem sollen passfähigere Förderbedingungen geschaffen werden, gerade in strukturschwachen Gebieten. Es gibt eine Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten bei allen Fördermodulen:
Bei Einzelprojekten, die insbesondere Erstbewilligungsempfänger nutzen, findet eine Erhöhung der Fördermittel von 380.000 € auf 500.000 € statt, bei Kooperationsprojekten von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen. Die maximal mögliche Fördersumme eines Projekts steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €. Außerdem sollen kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen einen erhöhten Fördersatz erhalten, unabhängig davon, ob sie sich in den neuen oder alten Bundesländern befinden.
Die ZIM-Projektträgerschaft wird aktuell ebenfalls neu ausgeschrieben. Dies soll voraussichtlich noch im ersten Quartal des Jahres 2020 abgeschlossen sein, und erlaubt dann eine Antragstellung zu den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen.
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